Wohngemeinschaft

Eine der häufigsten Wohnformen gerade bei jüngeren Menschen ist die Wohngemeinschaft.

Wohngemeinschaften können in zwei unterschiedlichen juristischen Formen vorkommen:

Eine Wohngemeinschaft im eigentlichen Sinn liegt vor, wenn mehrere Personen Mietvertragspartei werden. Dabei ist es gleichgültig, ob Sie im Kopf der Vertragsurkunde einzeln benannt werden oder unter einem bestimmten Namen (GbR) nach außen in Erscheinung treten. Kommt der Mietvertrag nur mit zwei Personen zustande, so gelten die Regelungen über die nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Die einzelnen Mitglieder der Wohngemeinschaft haften persönlich für die Erfüllung der mietvertraglichen Verpflichtungen in voller Höhe. Eine Kündigung des Mietverhältnisses kann nur von allen gemeinsam erklärt werden.

Eine Besonderheit besteht, wenn nur einer der Vertragspartner aus dem Mietverhältnis entlassen werden möchte und die verbleibenden Mieter gerne wieder eine Person in die Wohnung und den Vertrag aufnehmen wollen. Der WG-Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem Nutzerwechsel zuzustimmen. Deshalb sollte schon bei Vertragsabschluss ein möglicher Wechsel der Bewohner im Mietvertrag als Option vereinbart werden. Letztlich bedarf jede Änderung/Wechsel der Bewohner einer Änderung oder Neuabschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter.

Von einer Wohngemeinschaft im eigentlichen Sinn ist der Fall zu unterscheiden, dass zwar mehrere Personen eine Wohnung gemeinschaftlich nutzen, der Mietvertrag aber nur mit einem Mitglied der "Wohngemeinschaft" abgeschlossen wurde. Gegenüber dem Vermieter ist nur dieser berechtigt und verpflichtet. Nur er alleine kann das Mietverhältnis über die gesamte Wohnung kündigen. Sofern den Mitbewohnern einzelne Räume zur ausschließlichen Nutzung vermietet werden, bestehen zwischen diesem Hauptmieter und den übrigen Bewohnern eigenständige Untermietverhältnisse.

Um einem etwaigen Streit vorzubeugen, sollte bereits im Hauptmietvertrag eine generelle Erlaubnis des Hauptmieters zur Untervermietung vereinbart werden. Fehlt eine solche Erlaubnis, muss die Zustimmung für jeden Einzelfall erteilt werden.

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